Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen
Am 11. April 2014 besuchte Karin Toth, Referentin für Religionspädagogik vom Kinderwerk der EmK, unsere Gemeinde. Sie informierte uns bezüglich unseres Schutzauftrages gegenüber Kindern und Jugendlichen. Frau Toth begann mit einem Spiel, welches unsere Vorerfahrung bezüglich allgemeiner Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen offenlegte. Dazu gehörte die Aufsichtspflicht, Mindestalter von Betreuern und die Geschlechtertrennung bei Übernachtungen. Im Anschluss folgte ein Theorieteil über den sexualisierten Missbrauch. Frau Toth gebrauchte diesen Begriff bewusst, da er über reinen sexuellen Missbrauch hinausgeht und früher beginnt. So beschränkt sich sexueller Missbrauch auf die reine Berührung von erogenen Zonen, wohingegen der Begriff „sexualisiert“ schon bei allgemein übergriffiger Handlung greift.
Frau Toth zeigte auf, dass sexualisierter Missbrauch am häufigsten in der weiten Familie stattfindet. Generell ist jede soziale Schicht, jede Nationalität und auch die Kirche betroffen. Demzufolge ist sexualisierter Missbrauch in jedem Umfeld beobachtbar, was unserer Aufmerksamkeit bedarf. Frau Toth zeigte auf, welche Hinweise auf solchen Missbrauch hindeuten. Weiter erhielten wir einen Handlungsleitfaden, der aufzeigt, welche Maßnahmen bei welcher Art von Verdacht ergriffen werden können. Bei einem begründeten Verdacht kann man sich direkt an die Polizei und das Jugendamt wenden, bei nur vagen Vermutungen kann das Kind nur weiter beobachtet werden. Teilweise ist anonyme Hilfe über das Jugendamt möglich. Auch die EmK bietet eine Beratungsstelle an.
Ein weiteres Thema war die Frage danach, wann sexualisierter Missbrauch beginnt. So wurde überlegt, ob Hilfestellungen bei sportlichen Betätigungen oder ein Kind auf den Schoß nehmen schon eine zu starke Annäherung bedeutet. Fazit dieser Diskussion war, dass man zum einen die Kinder immer fragen sollte, ob sie mit der darauffolgenden Handlung ein Problem haben und zum anderen, die Tätigkeit immer mit dem Alter und den Bedürfnissen des Kindes einhergeht. Letztendlich geht es darum, die gegenseitigen Grenzen wahrzunehmen und zu respektieren. Wichtig ist weiter, die Eltern um ihr Einverständnis für das Fotografieren ihres Kindes oder das Umziehen, um nur ein paar Beispiele zu nennen, zu bitten.
Der Abend mit Karin Toth war sehr aufschlussreich und hat einige Rechtslagen aufgezeigt, die uns als ehrenamtlichen Mitarbeitern nicht bewusst waren. Die Veranstaltung half uns zum einen, unsere Aktionen besser zu planen aber auch die Aufmerksamkeit stärker auf unser Umfeld und auf die Kinder und ihre Bedürfnisse zu richten.
Lena Zeier